Montag, 27. Mai 2019
Wer in Deutschland selbstständig arbeitet, muss sich krankenversichern. Auch Unternehmer*innen haben dabei die Qual der Wahl. Dieser Artikel hilft bei der Entscheidung.
Für Selbständige spielt die Versicherungspflichtgrenze, die Angestellte erreichen müssen, um sich privat zu versichern (5062,50 € monatliches Einkommen 2019), meist keine Rolle. Anders ist das z.B. bei Künstlern und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zahlen alle Versicherten unabhängig von Alter und Gesundheitszustand einkommensabhängige Beiträge. Zurzeit sind das 14,6 Prozent des Einkommens plus einen Zusatzbeitrag (ca. 1 Prozent) festgelegt von der gewählten Krankenkasse. Selbstständige müssen den Gesamtbetrag selbst vollständig zahlen.
Grundlage für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung ist der monatliche Gewinn, den Selbstständige aus ihrer Tätigkeit erzielen - also nach Abzug der betrieblichen Kosten –und weiterer Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen.
Dazu zählt auch weiteres Einkommen - zum Beispiel auch der Gründungszuschuss für Existenzgründer aus Arbeitslosengeld 1, jedoch nicht die mit dem Gründungszuschuss gezahlte 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem - die Versicherten erhalten Leistungen, die eine Grundversorgung abdecken und die sich bei den verschiedenen Krankenkassen nur gering unterscheiden.
Bei den Leistungen geht es primär um die Bedürftigkeit der Versicherten und nicht um das gesundheitliche Risiko des Versicherten. Durch die Beiträge bzw. Eigenanteile sollen die Versicherten zu einer „kostenbewussten und verantwortungsvollen Inanspruchnahme von Leistungen“ bewegt werden.
Kinder und nichtverdienende Familienmitglieder sind in der GKV kostenlos mitversichert.
Selbständige die freiwillig gesetzlich versichert sind, können ab dem 43. Tag der Krankschreibung Krankengeld erhalten, wenn Sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine sogenannte Wahlerklärung abgegeben haben und den regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen (Basisschutz). Der ermäßigte Beitragssatz ohne Krankengeld liegt bei 14,0 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Höhe, Startzeitpunkt und Dauer des Krankengeldes kann über eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung angepasst werden. Das geht über einen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch über eine private Zusatzversicherung.
Selbständige können eine Private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Dabei entsteht ein Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft, für den die Konditionen, wie Leistungen und Preise, verhandelt werden. Die Beitragshöhe ist also nicht gesetzlich vorgegeben wie bei der GKV, sondern orientiert sich am „Risiko“. Demzufolge spielen Gesundheitszustand, Alter und Krankengeschichte wie auch Beruf des zu Versichernden eine wichtige Rolle.
Die Versicherung bietet sogenannte Tarife an, in denen Leistungen definiert sind, die für alle in diesen Tarif Aufgenommenen gelten. Die Krankenversicherung kann die Aufnahme auch verweigern oder andere Konditionen anbieten. Solche verhandelten Konditionen sind oft der Selbstbehalt (Beitrag innerhalb eines Jahres der selbst gezahlt werden muss, bevor die Versicherung zahlt) oder der Ausschluss bestimmter Leistungen wie z. B. die Erstattung der Behandlungskosten für psychische oder chronische Erkrankungen.
Wenn es zu einer Behandlung kommt, ist der Patient Vertragspartner des Arztes und bezahlt die Rechnung zunächst selbst. Die Versicherung erstattet später die Kosten an den Patienten/Versicherten - nach Einreichung und Anerkennung der Kosten. Man muss sich also kümmern.
Nach Angaben des PKV-Verbandes steigen die Kosten 2019 im Schnitt um 1,9 Prozent. Im Vergleich zu den Entwicklungen der Vorjahre ist dies jedoch eine eher moderate Beitragsanpassung (BAP). So kletterten die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zwischen 2009 und 2019 jedes Jahr durchschnittlich um 2,8 Prozent.
Das liegt einerseits an zunehmend höheren Krankheitskosten, andererseits an der weiterhin niedrigen Zinslage. Zudem wirken sich die steigenden Kosten zur privaten Pflegepflichtversicherung für Privatpatienten aus.
Fazit
Familienmitglieder können bei der GKV kostenfrei mitversichert werden. Außerdem kann man sich auf stabile Beiträge verlassen, die an der Höhe des Einkommens bemessen werden. Sinkt das Einkommen, werden Beiträge entsprechend angepasst.
Als untere Grenze gilt die Mindestbemessungsgrundlage. Sie wurde zum 01.01.2019 deutlich vom Gesetzgeber gesenkt und liegt nun bei 1.038,33 Euro im Monat. Selbstständige mit geringeren monatlichen Einkünften zahlen Beiträge auf Basis dieser Mindestbemessungsgrundlage. Als Nachweis dient der letzte Einkommensteuerbescheid, der eingereicht werden muss.
Erst wenn der Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr vorliegt, wird man endgültig eingestuft. Dadurch sind Erstattungen oder Nachforderungen von Beiträgen möglich.
Bei einem plötzlichen Gewinneinbruch von mehr als 25 Prozent zum letzten Einkommensteuerbescheid können Selbstständige den Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung unter Vorbehalt reduzieren lassen. Das heißt, die Beiträge werden an die aktuellen Verdienstverhältnisse angepasst. Dafür legt man einen aktualisierten Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes vor.
Wer selbständig arbeitet sollte bei der Wahl der Krankenversicherung folgende Punkte berücksichtigen:
Die PKV ist zu empfehlen, wenn Folgendes gegeben ist: Junges Alter, gute Gesundheit (wenig Krankheiten, insbesondere keine chronischen Krankheitsbilder), Familienplanung ohne Kinder oder mit höchstens zwei Kindern und dauerhaft stabiles Einkommen
Hier kann die PKV sehr gute Leistungen bieten und auch Geld für die Versicherten sparen. So existieren viele Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Tarife und die Auswahl an Leistungen. Es ist möglich, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen. Dann entstehen in den Jahren, in denen man nicht krank ist, kaum Kosten.
Eine gute PKV zu finden ist kompliziert, der Markt ist voller Anbieter und das Angebot unübersichtlich. Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden und den Versicherungsvertrag unterzeichnen, kann man mit einigen Merkmalen prüfen, ob die Versicherung Ihren Bedürfnissen entspricht.
Quelle: https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/private-krankenversicherung# (06.05.2019)
Es entsteht die Frage, nach welchen Kriterien ich mich entscheide. Betrachtet man vor allem die individuellen Auswirkungen kommen folgende Kriterien ins Visier:
Als Faustformel gilt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige die bessere Wahl ist, wenn
Auch wer schon dem Rentenalter entgegengeht, sollte sich überlegen, wie viel Rente er bekommt und weiß dann, dass auch hier nur der prozentuale Beitrag an die Kasse geleistet werden muss, das heißt in den meisten Fällen weniger.
https://www.krankenkassenzentrale.de/tool/krankenkassenvergleich
Blogartikel geschrieben von Existenzgründungsberaterin Ulrike Feld (feld@socialimpact.eu).