Logo
Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuer­voranmeldung mit neuen Steuer­sätzen

Freitag, 31. Juli 2020

Veränderte Umsatzsteuer - alles anders beim Papierkram?

Hier findet ihr den Extrakt aus unserem online-Treffen am 28.07.20 zu Fragen der Rechnungsstellung und Umsatzsteuervoranmeldung.

Die grundlegenden Fakten und Überlegungen zu den Konsequenzen aus der Umsatzsteuersenkung haben wir euch in dem vorherigen Blogartikel Umsatzsteuersenkung 2020 vorgestellt.

Abläufe Leistungserbringung und Buchhaltung

Grafik: Abläufe Leistungserbringung und Buchhaltung

Nachdem wir uns den grundlegenden Ablauf der Leistungserbringung und der Aufzeichnung in Papier und digital noch mal angesehen hatten, gab es noch Fragen zu praktischen Abläufen für die Umsatzsteuervoranmeldung und Steuererklärungen.

Seit 2020 werden die Umsatzsteuervoranmeldungen entweder direkt aus einem Buchhaltungsprogramm heraus oder im Elster Portal online gemacht. Das Elster-Formular bietet das nicht mehr an.

Wie werden die neuen Umsatzsteuersätze in Elster online eingetragen?

Im Formular für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist eine kurze Anleitung gegeben, wie die Umsätze mit den reduzierten Umsatzsteuersätzen anzugeben sind. Die Nettosummen der Umsätze und die Umsatzsteuer sind zu addieren und in Zeile 28 - Bemessungsgrundlage zu anderen Steuersätzen (Felder 35 und 36) - einzutragen. Eine automatische Berechnung und Abgrenzung der verschiedenen Steuersätze erfolgt nicht. Das war und ist bei den Umsätzen zu 19 % und 7 % bisher der Fall (Zeile 26 und 27).

Grafik: Formularteil, Elster ePortal Umsatzsteuervoranmeldung Juli 2020

Im Text des Finanzamts:

„Umsätze, die den bis zum 30. Juni 2020 geltenden Steuersätzen von 19 % oder 7 % unterlegen haben, sind in den Zeilen 26 und 27 zu erklären.

Umsätze zu den ab dem 1. Juli 2020 geltenden Steuersätzen 16 % und 5 % sowie der darauf entfallende, selbst berechnete Steuerbetrag sind insgesamt in der Zeile 28 einzutragen. Dies gilt auch für Umsätze, für die eine Anzahlung vor dem 1. Juli 2020 vereinnahmt wurde. …“

Praktisch könnten also die Umsätze zu 16 % und 5 % in einer einfachen Buchhaltung/EÜR in ein Konto gebucht werden, anschließend werden die Summen für den Monat oder das Quartal in die Umsatzsteuervoranmeldung übertragen. Wir empfehlen jedoch die Einnahmen nach den einzelnen Steuersätzen getrennt zu verzeichnen, da vermutlich eine Anpassung und Aufgliederung noch erfolgen wird.

Bei Fragen meldet euch gern telefonisch oder per E-Mail unter 0331 – 620 79 44 bzw. enterprise@socialimpact.eu.

Zurück